Falschparker Abschleppservice in Düsseldorf

Falschparker jetzt abschleppen lassen!

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Egal ob es sich um die private Einfahrt oder um einen großen Kundenparkplatz handelt: die meisten Stellplatz Besitzer mussten sich schon über Falschparker oder störende Parker ärgern.

Gerade in Düsseldorf hat sich die Situation in den letzten Jahren massiv verschärft da viel weniger neue Parkplätze geschaffen werden als jährlich Neuzulassungen stattfinden.

Als regionaler Abschleppdienst in Düsseldorf merken wir natürlich auch wie problematisch die Situation geworden ist. Wir haben uns darauf spezialisiert Falschparker abzuschleppen, egal ob Verbrenner oder Elektroautos.

Wer darf wo & wann abschleppen lassen?

Grundsätzlich muss man zwischen Privat- und öffentlichem Raum unterscheiden. In öffentliche Bereichen darf man als Privatperson keine Fahrzeuge abschleppen lassen. Dafür ist die Polizei zuständig. Umgekehrt darf die Polizei nicht von Privateigentum abschleppen lassen. Allerdings darf sie eine Fahrerermittlung durchführen und den Fahrer telefonisch auffordern das Fahrzeug zu entfernen. Damit hätte der Fahrer auch noch Glück, da er sich die Abschleppkosten und den Aufwand erspart hat. Als Grundstückseigentümer dessen Eigentum von einem Falschparker belegt oder blockiert wird dürfen Sie abschleppen lassen, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Sie sind der Eigentümer oder befinden sich im Besitz (=zur Miete) des Grundstücks
  • Das Fahrzeug befindet sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum
  • Ein Hinweisschild macht klar das es sich um Privatbesitz handelt

Sie sind nicht verpflichtet eine Abschleppung anzudrohen: obwohl diese Form der Beschilderung natürlich abschreckend wirkt und den Platz eher freihält als zum Beispiel nur ein Kennzeichen oder die Markierung “Privatparkplatz”. Falls Sie sich nicht sicher sind ob Sie diese Anforderungen erfüllen rufen Sie uns an, unsere Mitarbeiter haben über die Jahre schon so ziemlich jede Situation erlebt und beraten Sie gerne.

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Was ist zu beachten bevor der Abschleppdienst gerufen wird?

  1. Behindern Sie keinesfalls den Falschparker am wegfahren. Den Falschparker einzuparken schränkt diesen in seiner Bewegungsfreiheit ein und Sie begehen damit ein Straftat (Nötigung).

  2. Machen Sie Fotos vom Störer Fahrzeug: sowohl um die Parksituation (samt Kennzeichen!) zu dokumentieren wie auch um etwaige Schäden am Auto festzuhalten – immer wieder mal versuchen Falschparker alte Kratzer und Beulen am Wagen dem Abschleppdienst in die Schuhe zu schieben. Aus diesem Grund machen unsere Fahrer zusätzlich auch immer rundum Fotos bevor es mit dem Abschleppen losgeht.

  3. Sofern Ihnen der Aufenthaltsort des Fahrers bekannt ist, sollten Sie diesen versuchen zu finden (zB im Nachbarschaft). Es wird nicht erwartet das Sie dafür eine hohen Aufwand in Kauf nehmen müssen. Nutzen Sie nur einen Abschleppdienst der Falschparker für Sie kostenfrei entfernt. Manche Anbieter kassieren lieber beim Auftraggeber ab, der dann oft mit vielen Mühen die Forderung beim Falschparker geltend machen muss. Viel einfacher ist es, wenn der Abschleppdienst direkt vom Falschparker kassiert, da das Fahrzeug erst nach Komplettzahlung ausgehändigt werden muss (2016 BGH Urteil V ZR 102/15). Somit bleibt es für den Auftraggeber kostenfrei und risikofrei.

Wir sind der Meinung das diese rechtssichere Vorgehensweise die einzig richtige und seriöse ist, und bieten unseren Abschleppdienst von Falschparkern immer mit dieser Zahlungsweise an.

Ich habe den Abschleppdienst gerufen, wie geht es weiter?

Nun gibt es 2 Szenarien:

  • Der Falschparker entfernt sein Fahrzeug bevor der Abschleppdienst vor Ort ankommt, oder
  • Der Abschleppdienst schleppt den Falschparker ab.

Im ersten Fall rufen Sie uns bitte so rasch wie möglich an damit wir unseren Abschleppwagen wieder abbestellen. Teilen Sie uns auch bitte das Kennzeichen mit, da der Falschparker für die Kosten der Leerfahrt aufkommen muss.

Im zweiten Fall hinterlassen Sie bitte eine Notiz für den Fahrer mit unserer Telefonnummer damit er weiss wo sein Fahrzeug aufzufinden ist. Wir kümmern uns um den Rest.

Sie müssen keine Kosten für den Abschleppservice übernehmen: wir dürfen laut Rechtsprechung (Urteil V ZR 144/08) das Fahrzeug so lange verwahren bis die Abschleppkosten bezahlt wurden.

Der Falschparker ist kein Einzelfall?

Dann rufen Sie uns an, wir bieten Parkplatz Monitoring an.

Das heißt, Sie sagen uns zu welchen Uhrzeiten wir Ihren Parkplatz überprüfen sollen und mit Ihrer Vollmacht prüft unser Team regelmäßig und eigenständig Ihre Stellplätze.

Bei Bedarf schleppen wir autonom ab und rechnen ebenfalls mit den Falschparkern direkt ab.

Beratung erwünscht?

Rufen Sie uns jetzt unverbindlich an!

Abschleppdienst Düsseldorf freut sich auf Ihren Anruf!